Da dies alles so eingerichtet ist, gehen die Priester allezeit in das erste Zelt und richten den Gottesdienst aus. (Heb 9,6)
Gottesdienste
An jedem Sonntagvormittag feiern wir einen Gottesdienst um 10.30 Uhr. Dieser wird meist auch online über den Youtube-Kanal Jenfeld Live und auf Bibel TV gestreamt und ist anschließend etwa eine Woche lang abrufbar.
Außerhalb der Hamburger Schulferien gibt es parallel zum Gottesdienst einen Kindergottesdienst in mehreren Altersgruppen für alle Kinder, auch schon für die ganz Kleinen. Gestartet wird in der Kirche.
28. April, 10.30 Uhr – Gottesdienst mit Pastor Thies Hagge
28. April, 18 Uhr – Krankengebet und Abendmahl mit Pastor i.R. Dr. Steffen
5. Mai, 10.30 Uhr – Gottesdienst für Klein und Groß mit Steffi Böhmann und Team
Do., 9. Mai, 10.30 Uhr – Himmelfahrtsgottesdienst mit Pastor Thies Hagge
12. Mai, 10.30 Uhr – Gottesdienst mit Dr. med Volker Brandes
12. Mai, 18 Uhr – Krankengebet und Abendmahl mit Pastor i.R. Dr. Steffen
19. Mai, 10.30 Uhr – Pfingstgottesdienst mit OKR (i.R.) Pastor Dr. Erhard Berneburg
Mo., 20. Mai, 10.30 Uhr – Pfingstmontagsgottesdienst zur Tauferneuerung mit Pastor Thies Hagge
26. Mai, 10.30 Uhr – Gottesdienst mit Prädikant Dr. med Christoph Terborg
26. Mai, 18 Uhr – Krankengebet und Abendmahl mit Pastor i.R. Dr. Steffen
Konto für Kollekten
Auch wenn Sie zu Hause vor dem Bildschirm am Gottesdienst teilnehmen, können Sie sich bei der Kollekte beteiligen. Hier alle nötigen Kontoverbindungen:
Konto der Gemeinde:
- IBAN: DE53 2005 0550 1292 1234 68
- BIC: HASPDEHHXXX (Hamburger Sparkasse)
Spendenkonto des Fördervereins, der die Integrations- und Jugendarbeit der Gemeinde ermöglicht:
- IBAN: DE32 2005 0550 1292 1230 70
- BIC: HASPDEHHXXX (Hamburger Sparkasse)
Kollekten
Wenn Sie einen Betrag an die Kontonummer der Gemeinde überweisen und den Betreff „Kollekte” verwenden, dann wird der Betrag gedrittelt: Ein Drittel ist für die jeweilige Kollekte bestimmt, die vom Kirchenkreis festgelegt wird, ein Drittel geht an die Gemeinde für besondere Notstände und Aufgaben und ein Drittel erhält der Förderverein, der damit unter anderem zwei Stellen in der Integrations- und Jugendarbeit finanziert.
Anders als explizite Spenden an die Gemeinde oder den Förderverein sind Kollekten aber „Zuwendungen”, für die es keine Steuerbescheinigung gibt. Wenn Sie eine Steuerbescheinigung wünschen, dann teilen Sie Ihre Kollekte doch selbst in zwei oder drei Teile und deklarieren Sie den Teil, der für die Gemeinde und/oder den Förderverein bestimmt ist, als Spende. Den Teil, der für die Kollekte des Kirchenkreises bestimmt sein soll, können Sie auch an das Konto der Gemeinde überweisen und mit dem Betreff „Kirchenkreis-Kollekte” versehen.