Da dies alles so eingerichtet ist, gehen die Priester allezeit in das erste Zelt und richten den Gottesdienst aus. (Heb 9,6)
Gottesdienste
Bis auf Weiteres feiern wir am Sonntagvormittag nur noch einen Gottesdienst um 11 Uhr. Dieser wird auch online über den Youtube-Kanal Jenfeld Live und auf Bibel TV gestreamt und ist anschließend etwa eine Woche lang abrufbar (dies aber nur bei Youtube).
Außerhalb der Hamburger Schulferien gibt es parallel zum Gottesdienst um 11 Uhr einen Kindergottesdienst für Kinder ab ca. 5 Jahren. Gestartet wird in der Kirche.
21. August, 11 Uhr – Gottesdienst mit Pastor Thies Hagge
28. August, 11 Uhr – Gottesdienst auch für Kinder mit Stefanie Böhmann und Team
ACHTUNG! Dieser Gottesdienst wird nicht getreamt!
28. August, 19 Uhr – Krankengebet und Abendmahl mit Pastor i.R. Dr. Steffen
4. September, 11 Uhr – Gottesdienst mit Abendmahl, Pastor Dr. Reinhard Steffen
11. September, 11 Uhr – FRIEDENSKIRCHE NEXT – Gottesdienst mit Heiko Simmer
11. September, 19 Uhr – Krankengebet und Abendmahl mit Pastor i.R. Dr. Steffen
18. September, 11 Uhr – Gottesdienst mit OKR (i.R.) Pastor Dr. Erhard Berneburg
25. September, 11 Uhr – FRIEDENSKIRCHE INTERNATIONAL – Gottesdienst mit Pastor Thies Hagge
25. September, 19 Uhr – Krankengebet und Abendmahl mit Pastor i.R. Dr. Steffen
Friedensgebet
Montag bis Freitag um 18.30 Uhr wird in der Kirche für Frieden gebetet.
Konto für Kollekten
Auch wenn Sie zu Hause vor dem Bildschirm am Gottesdienst teilnehmen, können Sie sich bei der Kollekte beteiligen. Hier alle nötigen Kontoverbindungen:
Konto der Gemeinde:
- IBAN: DE53 2005 0550 1292 1234 68
- BIC: HASPDEHHXXX (Hamburger Sparkasse)
Spendenkonto des Fördervereins, der die Integrations- und Jugendarbeit der Gemeinde ermöglicht:
- IBAN: DE32 2005 0550 1292 1230 70
- BIC: HASPDEHHXXX (Hamburger Sparkasse)
Kollekten
Wenn Sie einen Betrag an die Kontonummer der Gemeinde überweisen und den Betreff „Kollekte” verwenden, dann wird der Betrag gedrittelt: Ein Drittel ist für die jeweilige Kollekte bestimmt, die vom Kirchenkreis festgelegt wird, ein Drittel geht an die Gemeinde für besondere Notstände und Aufgaben und ein Drittel erhält der Förderverein, der damit unter anderem zwei Stellen in der Integrations- und Jugendarbeit finanziert.
Anders als explizite Spenden an die Gemeinde oder den Förderverein sind Kollekten aber „Zuwendungen”, für die es keine Steuerbescheinigung gibt. Wenn Sie eine Steuerbescheinigung wünschen, dann teilen Sie Ihre Kollekte doch selbst in zwei oder drei Teile und deklarieren Sie den Teil, der für die Gemeinde und/oder den Förderverein bestimmt ist, als Spende. Den Teil, der für die Kollekte des Kirchenkreises bestimmt sein soll, können Sie auch an das Konto der Gemeinde überweisen und mit dem Betreff „Kirchenkreis-Kollekte” versehen.